Mittwoch, 11. Februar 2009

Christenverfolgung in Deutschland

Jugendherberge verweigert Aufenthalt

Eine freikirchliche Gemeinde aus Duisburg(„Glaubensgeneration“) hatte seit 8 Jahren eine Jugendherberge(„Am Wolfsberg“) in Nütterden gemietet, um dort die alljährliche Jugendfreizeit zu verbringen. Auf dem Programm waren Sport, Spaß und Gottesdienste. Viele Jugendliche hatten durch diese Freizeiten in den letzten Jahren zu Jesus gefunden und eine neues Leben begonnen.
Dieses Jahr wurde der Gemeinde die Anmietung verweigert mit der Begründung, dass die Gemeinde nicht Mietglied im ACK sei. Dies löste Verwunderung aus, da die vorherigen 8 Jahre die Religionszugehörigkeit keine Rolle gespielt hatte. Die Gemeinde stellte sich die Frage, ob Gemeinden, die nicht im ACK sind, kein Recht auf Jugendherbergen hätten. Diese sachfremde Erwägung der Jugendherberge erschütterte die Gemeindeleitung, da der Aufenthalt aufgrund der „Freikirchlichkeit“ abgelehnt wurde.
Zumal handelt es sich dabei um eine Gemeinde, die überwiegend aus russlanddeutschen Mitgliedern besteht und die noch auf keine lange Tradition, wie dem ACK, in Deutschland zurückgreifen können. Mit der Nichtakzeptanz russlanddeutscher Gemeinden wird diesen jedoch die Existenz und die Gemeindearbeit weiterhin erschwert, ja wenn nicht unmöglich gemacht.
Diese „neue“ Form der Diskriminierung von Christen und Russlanddeutschen zugleich wird in Deutschland zwar oft geleugnet, tritt in diesem Fall aber ans Licht. Freikirchen haben anscheinend nicht die gleichen Rechte wie andere religiöse Gruppen und religiöse Zugehörigkeit scheint nicht „egal“ zu sein - wie traurig das für Deutschland auch klingt.

Dieser Artikel erschien auch auf Ekklesia-nachrichten.com

Gottes Segen
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